Über uns
Verband der Kanuvermieter Nord
Selbstverpflichtung zur Einhaltung der folgenden Umwelt- und Qualitätskriterien
VorwortDer Verband der Kanuvermieter Nord ist ein Zusammenschluss von Kanuvermietern mit dem Ziel, Qualität, Umwelt- und Naturverträglichkeit in der Kanuvermietung zu bieten.
Der Verband setzt bei der Erfüllung dieses Anspruches auf die Überzeugung ihrer Mitglieder. Diese verpflichten sich, gemäß der freiwilligen Rahmenvereinbarung über das umweltfreundliche Kanuwandern in Schleswig-Holstein vom 15.03.2001 zu handeln. Die Mitglieder der AG Kanu SH gehen darüber hinaus die folgende Selbstverpflichtung ein:
1. Umwelt- und Naturschutz
1.1. Die Einhaltung der Regeln für naturbewußtes Paddeln des Deutschen Kanuverbandes (DKV ) durch unsere Kunden ist unser Ziel. (siehe Anlage)
1.2.Die Auswahl der von Mietern befahrenen Gewässer
findet nach Kriterien einer möglichst geringen Beeinträchtigung der Gewässers und seiner Uferbereiche statt. Gruppengröße sowie Kenntnisse der Mieter in Paddeltechnik einerseits und Breite/ Schwierigkeitsgrad des Gewässers andererseits müssen zueinander passen. Aus Naturschutzsicht besonders schützenswerte Gewässer werden nur in kleinen Gruppen wenig bis gar nicht befahren.1.3. Individualverkehr wird, soweit möglich, vermieden.
Dazu dienen die Tourenvorschläge der Vermieter der AG Kanu SH, z.B.:
· Einsatz- = Aussatzstelle:
Rundkurs oder auf Flüssen, die breit und tief genug sind, flussaufwärts und flussabwärts paddeln.· Anreise ohne PKW:
mit dem ÖPNV oder Fahrrädern oder gemietetem Bus· Umsetzen ohne PKW:
Zurück mit Bus, Bahn, Fahrrad, Fahrgastschiff1.4. Anlieferung nur an Gewässer in der Nähe der Betriebsstätte(n).
Die AG Kanu SH kann durch ihre zahlreichen Vermieter ein entsprechendes flächendeckendes Angebot machen und ggf. an Kollegen weiter vermitteln. Siehe dazu den Prospekt in Anlage 1.1.5. Müll
Die Mieter werden auf Müllvermeidung hingewiesen. Es wird ein Müllbeutel mitgeben, falls der Mieter keinen eigenen mitgebracht hat, damit nicht vermeidbarer Müll vom Mieterbesser mitgenommen werden kann.2. Ausrüstung
2.1. Die Mietboote
sind mit Firmenschild/ Logo und evtl. einer (fortlaufenden) Nummer deutlich sichtbar gekennzeichnet.Werden Mietboote auf Bundeswasserstraßen vermietet, so werden sie beim Wasser- und Schiffahrtsamt dafür zugelassen und entsprechend gekennzeichnet.
2.2. Schwimmhilfe
Für jeden Mieter steht eine Schwimmhilfe nach EU-Norm, bzw.für Kinder bis ca. 10 Jahren und Nichtschwimmer entsprechend ihrer Größe eine ohnmachtssichere Weste nach EU-Norm zur Verfügung. In der Einweisung wird auf die Bedeutung und Handhabung der Schwimmhilfe/ Kinderweste hingewiesen.(Es ist den einzelnen Mitgliedsbetrieben jedoch frei gestellt, an Nichtschwimmer über 10 Jahren keine Boote zu vermieten)
2.3. Vollständige Ausrüstung im Mietpreis enthalten
Im Preis inbegriffen sind Boot, Paddel, Schwimmhilfen/-westen, wasserdichte Säcke/Tonnen, Informationsmaterial für die Paddelstrecke, Schwamm, ggf. kurze Leine zum Festhalten/-binden, Müllbeutel, sowie Spritzschutz/-decke bei Kajaks
3. Betriebsorganisation, Recht
3.1. Alkohol
Gemäß Mietvertrag ist für alle Mieter während der Paddeltour aus Sicherheitsgründen nicht mehr Alkohol als im Straßenverkehr erlaubt. Boote werden an erkennbar alkoholisierte Personen nicht ausgegeben.
3.2. AGB´s
Sofern AGBs vorhanden sind, müssen sie für jeden Kunden einsehbar sein.
3.3. Betriebshaftpflicht
Für den Betrieb ist eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
3.4. Berufsgenossenschaft
Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern besteht die Mitgliedschaft des Betriebes bei der Berufgenossenschaft.
3.5. Fahrzeugkennzeichnung
Kraftfahrzeuge und Anhänger, die im Betrieb eingesetzt werden sind möglichst als Firmenwagen gekennzeichnet.
3.6. Personenbeförderung, Reiseveranstalter
In Bezug auf das Personenbeförderungsgesetz und das Reiseveranstalterrecht werden die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.
4. Schulung
4.1. Schulungen/ Fortbildungen der Mitgliedsfirmen/ihrer Mitarbeiter
werden von den Mitgliedern der AG Kanu SH gemeinsam organisiert.4.2. Kanukurse für Kunden
Die AG Kanu SH bietet durch Mitgliedsfirmen Kanukurse an, um bei interessierten Kanuten Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die über eine Einweisung im Rahmen einer Vermietung hinausgehen. Diese Kurse werden durch eigene Kanulehrer von Mitgliedsfirmen nach Richtlinien von VDKS (Verband Deutscher Kanuschulen) und ACA (American Canoe Association) sowie von Übungsleitern des Landeskanuverbandes durchgeführt.4.3. Ermässigter Mietpreis für Kursteilnehmer
Erfolgreiche Kursteilnehmer erhalten bei Vorlage der Kursbescheinigung einen Nachlass von 20 % auf den Mietpreis des von ihnen gesteuerten Bootes.
5. Einweisung in das Paddeln und die Strecke
Jede Mietergruppe wird vor Fahrtantritt gründlich eingewiesen.
· Die Einweisung einer 30 köpfigen unerfahrenen Gruppe für ein unproblematisches Gewässer ist anders als die von 10 etwas erfahreneren Paddlern für ein etwas schwieriges Gewässer.
· Ebenso unterscheidet sich die Einweisung für einen Fluß von derjenigen für ein Seengebiet.
· Spätestens bei Abschluß des Mietvertrages wird der Wissens- und Kenntnisstand der Kanumieter erfragt.
· Jeder Einweiser verfügt über eigene umfangreiche Paddelerfahrung und variiert die Standardeinweisung für die Strecke entsprechend dem Kenntnisstand der Mieter.
5.2. Die theoretische und praktische Einweisung soll beinhalten:
- Welche Ausrüstung ist notwendig und der Umgang mit der Ausrüstung
- Paddeltechniken
- Naturschutzinformationen zum Verhalten auf und an dem Wasser, um die Natur möglichst wenig zu beeintrachtigen.
- Streckeninformationen (wie Gefahrenstellen, Umtrage- und Pausenstellen), es wird den Mietern eine Streckenbeschreibung/ -karte mitgeben.
- Umgang mit Wind, Gewitter, Kenterung, Hindernissen wie Steine und Bäume
- Hinweise auf Sehenswertes an der Strecke (in der Natur, Kultur, Technik ... )
Diese Einweisung findet bei der Übergabe der Ausrüstung statt. Es kann eine schriftliche Bestätigung des Kunden erfolgen, dass er die vereinbarte Einweisung erhalten hat.
5.2. Information der Kunden bereits vor der Einweisung
Es werden Information zu den o.g. Bereichen bereits im Internet, in Faltblättern, telefonisch und/oder persönlich bereitgestellt und ggf. wird auf entsprechende Literatur (z.B. Paddelführer) hingewiesen.